Kaminofen-Regeln 2026: Darf mein alter Ofen noch brennen?
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Die erste Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) regelt, wie viel Feinstaub und Kohlenmonoxid (CO) ein Holzofen ausstoßen darf. Für ältere Kaminöfen gab es gestaffelte Übergangsfristen – die letzte davon endete am 31. Dezember 2024. Seitdem gilt: Auch Öfen, die zwischen 1995 und März 2010 typgeprüft wurden, müssen die Grenzwerte einhalten.
Welche Grenzwerte gelten?
| Feinstaub | CO | |
|---|---|---|
| Bestandsöfen (vor 22.03.2010) | 0,15 g/m³ | 4 g/m³ |
| Neue Öfen (Stufe 2, seit 2015) | 0,04 g/m³ | 1,25 g/m³ |
Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?
Das Typschild auf der Rückseite oder unter dem Aschekasten nennt das Baujahr bzw. Datum der Typprüfung. Alternativ hilft eine Herstellerbescheinigung. Ihr Schornsteinfeger weiß ebenfalls, welche Anlage bei Ihnen eingetragen ist.
Ausnahmen
- Offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden
- Grundöfen und Kachelöfen mit Wassertasche
- Historische Öfen (vor 1950 gebaut)
- Öfen, die die einzige Heizquelle einer Wohnung sind
Ihre Optionen, wenn der Ofen die Werte nicht schafft
- Nachrüsten mit einem Feinstaubfilter – möglich, aber je nach Modell aufwendig.
- Austauschen gegen einen modernen Kaminofen, der deutlich sauberer und effizienter verbrennt.
- Stilllegen – wer nichts unternimmt, riskiert ein Bußgeld.







